Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss zu TOP 1.1

Der ersten Änderung des Bebauungsplans Eysölden Nr.3 „Mittelsteig“, Gemeindeteil Eysölden, wird, entsprechend der vorgestellten Planunterlagen und folgenden Änderungen zugestimmt:
a.) Aufnahme des Punktes Regenwasserzisterne (analog dem Bebauungsplan „Letten“).
Regenwasserzisternen
Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist auf dem jeweiligen Baugrundstück zu
sammeln und in einer Zisterne zurückzuhalten. Das Nutzvolumen der Zisterne muss
mindestens 5 m³ pro Einfamilienhaus bzw. 3 m³ pro Doppelhaushälfte betragen.
Der Überlauf der Zisterne kann an den geplanten Oberflächenwasserkanal angeschlossen
werden.
b.) Punkt 4.3 Niederschlagswasser, Zisternenwassernutzung soll gestrichen werden.
4.3 Niederschlagswasser, Zisternenwassernutzung
Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser aus Dach- und
Hofflächen sollte nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück versickert werden.
Hierbei sind die Bestimmungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
(NWFreiV) zu beachten.
Das Bauleitverfahren soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Die Planunterlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.